C. Mit persönlicher Eingabe vom 5. Februar 2024 (Postaufgabe) erhob der Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde und stellte folgende Anträge (act. 12 ff.): 1. Die angefochtene Verfügung sei aufzuheben. 2. Die Vorinstanz ist anzuweisen, meine Aufenthaltsbewilligung zu verlängern. 3. Die Vorinstanz ist weiterhin anzuweisen, meine Arbeitsbewilligung bis zum Abschluss des laufenden Verfahrens aufrechtzuerhalten. 4. Von der Erhebung der Verfahrensgebühr in Höhe von CHF 600 soll abgesehen werden.