mäss Mitteilung der Stadt D._____ vom 28. Oktober 2023 erfolgte die gerichtliche Trennung der Eheleute per 8. März 2023 (MI-act. 566). Am 27. November 2023 nahm die Vorinstanz den Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 17. November 2023 zu den Akten (MI-act. 571 ff.). Am 4. Januar 2024 erliess die Vorinstanz folgenden Einspracheentscheid (act. 1 ff.): 1. Die Einsprache wird abgewiesen. 2. Es werden keine Gebühren erhoben. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen.