Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 3. April 2023 wurde der Beschwerdeführer wegen häuslicher Gewalt mit Drohung und wiederholten Tätlichkeiten sowie wegen Beschimpfung zum Nachteil seiner Ehefrau schuldig gesprochen und mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je Fr. 90.00 und einer Busse von Fr. 3'200.00 bestraft (MIact. 451 ff.). Am 19. April 2023 verfügte das MIKA die Nichtverlängerung der am 31. Oktober 2021 abgelaufenen Aufenthaltsbewilligung des Beschwerdeführers und wies diesen unter Ansetzung einer Ausreisefrist von 60 Tagen ab Rechtskraft der Verfügung aus der Schweiz und dem Schengen-Raum weg (MI-act. 435 ff.).