Die Abweichung vom Erlaubten bringt den Beschwerdeführern auch einen erheblichen Nutzen, da die erstellte Ovalbahn nun einem Hochwasserschutz von HQ 300 (bzw. jedenfalls über HQ 100; vgl. Erw. II/2.2.2) entspricht anstatt dem an sich zulässigen und bewilligten Schutzstandard HQ 10. Der erheblich bessere Hochwasserschutz führt allerdings zu einem kompletten Unterbruch der Auendynamik im betreffenden Bereich. Dass der Bereich am Rand des Auengebiets liegt, ändert daran nichts. Immerhin - 18 -