3.4.2. Der unter Auflagen angeordnete Rückbau der gesamten Fläche auf die ursprünglich (im Rahmen des Baugesuchsverfahrens BVUAFB.17.2514 [richtig: BVUAFB.17.1514) bewilligten Höhenkoten innert drei Monaten nach Rechtskraft des Entscheids stellt fraglos eine geeignete Massnahme dar, um den rechtmässigen Zustand herzustellen. Die Massnahme ist auch erforderlich, eine mildere Massnahme, um den angestrebten Erfolg zu erreichen (vgl. HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. Aufl. 2020, Rz. 527 f.), ist nicht ersichtlich.