Dass die Beschwerdeführer in der Folge die Ovalbahn "gutgläubig" deutlich zu hoch erstellten, weil sie sich am benachbarten Flurweg (welcher offenbar zu hoch war) orientierten, erscheint abwegig. Für die grossflächige zusätzliche Terrainerhöhung mussten rund 4'900 m3 Material zugeführt und aufgeschüttet werden, was überdies zu zusätzlicher Arbeit und zu Mehrkosten führte (siehe auch Beschwerde, S. 15; Vorakten, act. 44). Nur schon vor diesem Hintergrund kann nicht im Ernst behauptet werden, man habe nicht gemerkt, dass beim Bau die projektierten und bewilligten Höhenkoten nicht eingehalten werden. Von gutem Glauben kann insofern keine Rede sein.