Hinzu kommt, dass der Hochwasserschutz und die zulässige Höhenkote bereits Thema im Baugesuchsverfahren 2017 waren. Die Beschwerdeführer wussten, dass die Parzelle in einem sensiblen Gebiet liegt und das Schutzziel bezüglich Hochwasser für die Ovalbahn auf ein HQ 10 bzw. die dafür erforderliche Höhenkote festgelegt worden war. Entsprechend lauteten die von ihnen eingereichten und bewilligten Planunterlagen. Die Baubewilligung vom 27. November 2017 enthielt die Auflage: "Für jegliche Nut- zungs- und Projektänderung ist eine erneute Bewilligung einzuholen. Allfällige bauliche Änderungen (insbesondere in den Bergeräumen bspw. grössere Eingangstore) sind baubewilligungspflichtig."