Unter dem Titel "Unerhebliche Abweichung von der Baubewilligung" bestreiten die Beschwerdeführer sodann, dass die Ovalbahn tatsächlich auf einer Höhe im Ausmass eines HQ 300-Ereignisses erstellt worden sei; sie – die Beschwerdeführer – gingen von einem Schutzniveau von knapp HQ 20 aus. Bereits im Jahre 2021 sei die Ovalbahn – in der aktuellen Höhe – beinahe überschwemmt worden. Nach Berechnungen der Beschwerdeführer habe es sich nicht einmal um ein HQ 10-Ereignis gehandelt. Dem Hochwasserschutz würde in der bewilligten Höhe ungenügend Rechnung getragen. Wenn die Ovalbahn im Durchschnitt hätte höher liegen müssen, - 13 -