3. 3.1. 3.1.1. Da die erstellte Ovalbahn nicht nachträglich bewilligt werden kann, stellt sich die Frage der Herstellung des rechtmässigen Zustands. Das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, ordnete mit (Teil-)Entscheid vom 11. Juni 2020 unter Auflagen den Rückbau der gesamten Fläche auf die ursprünglich (im Rahmen des Baugesuchsverfahrens BVUAFB.17.2514 [richtig: BVUAFB.17.1514]) bewilligten Höhenkoten innert drei Monaten nach Rechtskraft des Entscheids an (Vorakten, act. 32). In seinem Entscheid vom 10. August 2020 übernahm der Gemeinderat diese Anordnung (vgl. Vorakten, act. 36).