Dies bestätigen auch die Ausführungen der C._____ AG vom 16. Januar 2020, welche festhielt, mit der umgesetzten Höhe von 394.73 m.ü.M. werde die Ovalbahn erst bei Abflüssen grösser als HQ 300 überflutet (vgl. Vorakten, act. 26, 33). Die Ovalbahn hat aktuell somit einen besseren Hochwasserschutz als er z.B. innerhalb von Siedlungsgebieten üblich ist (normalerweise Schutzziel HQ 100) (vgl. oben; Vorakten, act. 26; angefochtener Entscheid, S. 5; Beschwerdeantwort BVU, S. 4).