II/2.2.1) schlüssig. Es besteht kein Anlass, im dunkelrot umrandeten Bereich der Spezialzone "Pferdesport D._____" für die Ovalbahn einen höheren Schutzstandard als HQ 10 (mit den entsprechend bewilligten Höhenkoten) zuzulassen, zumal es bei einem höheren Schutzstandard kaum mehr zu gelegentlichen Überflutungen käme und die Dynamik der Auenlandschaft noch mehr beeinträchtigt würde.