4.5.1, 1A.157/2006 vom 9. Februar 2007, Erw. 3.5.1). Dies bedeutet jedoch nicht, dass im Einzelfall keine abweichenden Lösungen getroffen werden könnten (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1C_161/2023 vom 29. Februar 2024, Erw. 3.3). Vorliegend gingen die Behörden von einem 10-jährigen Hochwasserereignis aus (HQ 10) und bewilligten eine Höhenkote von 393.95 m.ü.M. bei der Aus- -9-