Die Parzelle Nr. aaa mit der Ovalbahn liegt im dunkelrot umrandeten Bereich der Spezialzone "Pferdesport D._____". In diesem Bereich sind gemäss § 35 Abs. 2 BNO ausschliesslich Aussenanlagen für den Pferdesport (z.B. Ovalbahn, Galoppierstrecke) zulässig. Der Bereich weist ein Schutzdefizit bezüglich Hochwasser auf. Ein ständiger Aufenthalt ist nicht zulässig. Bei Hochwasser muss das Areal schnell evakuiert werden können (§ 35 Abs. 2 Sätze 4 ff. BNO). Hinsichtlich Hochwasser liegt die Ovalbahn grösstenteils im Gebiet "mittlere Gefährdung", ein kleiner Teil liegt im Gebiet "erhebliche Gefährdung" (siehe Erw. II/1.2; AGIS-Karte "Gefahrenkarte Hochwasser").