Ausgehend von einer geplanten Höhe des Wegs von 393.50 m.ü.M. ergebe dies an der parallelen Stelle der Ovalbahn eine bewilligte Höhe von 393.95 m.ü.M. am Aussenlauf, wobei in der jeweiligen Rundung der Bahn an den Aussenläufen eine Höhe von 394.10 m.ü.M. bewilligt worden sei. Über den Umstand, dass die Ovalbahn wegen der Wasserabflussfrage höher liegen müsse als der Weg seien sich im Laufe der Planung und auch bei der Bewilligung alle Beteiligten einig gewesen (vgl. Beschwerde, S. 5 f.).