namik nicht ausgeschlossen werde, zumal sich die Bahn innerhalb des Auengebiets befinde. Bereits der bewilligte Wert von HQ 10 bzw. die bewilligte Höhe von 393.95 m.ü.M. bedeute eine Beeinträchtigung der Auendynamik und des Landschaftsbilds. Die erstellte Ovalbahn mit einer Höhenkote von 394.73 m.ü.M. würde erst bei Abflüssen grösser als HQ 300 überflutet, was zu einem kompletten Unterbruch der Auendynamik und damit zu einer zusätzlichen Beeinträchtigung des Auengebiets führte. Ein Hochwasserschutz von HQ 300 lasse sich nicht rechtfertigen. Die Ovalbahn mit einer Höhenkote von 394.73 m.ü.M. und einem Hochwasserschutz von HQ 300 -6-