2. Mit Beschwerdeantwort vom 11. März 2024 beantragte das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, für den Regierungsrat, die Beschwerde sei abzuweisen (UKF). 3. Der Gemeinderat Q._____ verzichtete mit Eingabe vom 12. März 2024 auf eine Beschwerdeantwort und weitere Aktenvorlage. Es werde an den vorangehenden Antworten und Akten festgehalten. 4. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 11. Juni 2024 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: