3.2. Das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin die im Verfahren vor Regierungsrat entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 3'500.00 zu ersetzen. Zustellung an: die Beschwerdeführerin (Vertreter) den Regierungsrat - 17 - Mitteilung an: das BVU, Abteilung für Baubewilligungen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten