vierten Fachstellen nicht ausreichend substanziert. Wie die Beschwerdeführerin zutreffend festhält, ist es nicht Aufgabe des Verwaltungsgerichts den hier relevanten Aufwand zu ermitteln. Vielmehr hat die Abteilung für Baubewilligungen des BVU diesen so zu begründen, dass die Einhaltung des Verhältnismässigkeitsprinzips überprüft und nachvollzogen werden kann.