Teil die umweltrechtliche Beurteilung des Abbaugesuchs abgelten soll. Auch in der vor Verwaltungsgericht für den Regierungsrat erstatteten Beschwerdeantwort betonte die Abteilung für Baubewilligungen des BVU, dass der Aufwand der Abteilung für Umwelt des BVU durch die Abteilung für Baubewilligungen und gestützt auf die GebV AfB in Rechnung gestellt worden sei (Beschwerdeantwort, S. 4 [3. Absatz]). Dies ist jedoch nicht zulässig (siehe oben Erw. II/4.4). Ebenso wenig darf die umweltrechtliche Beurteilung anderer Fachstellen Eingang in die Gebührenberechnung gemäss GebV AfB finden.