Der entsprechende Aufwand der Abteilung für Umwelt des BVU für die umweltrechtliche Behandlung und den Erlass der Abbaubaubewilligung sei mit der Maximalgebühr von Fr. 40'000.00 entgolten worden. Dem Auslegungsergebnis des Regierungsrats zufolge dürfe nun die Abteilung für Baubewilligungen BVU für die umweltrechtliche Behandlung des Abbaugesuchs durch die Abteilung für Umwelt nochmals gestützt auf GebV AfB Gebühren in der Höhe von Fr. 30'765.00 erheben. Dieses Ergebnis widerspreche dem Gerechtigkeitsempfinden der Beschwerdeführerin (Verwaltungsgerichtsbeschwerde, S. 7 f.).