2. Am 1. Juli 2024 trat das revidierte Gebührenrecht des Kantons Aargau, bestehend aus Gebührengesetz, -dekret und -verordnung in Kraft. Gleichzeitig wurde die Verordnung über die beim Vollzug des Umweltschutz- und Gewässerschutzrechtes zu erhebende Gebühren vom 1. Mai 2022 (nachfolgend: GebV Umweltschutz- und Gewässerschutzrecht) sowie die Verordnung über die von der Abteilung für Baubewilligungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt zu erhebenden Gebühren vom 17. August 1994 (GebV AfB) ausser Kraft gesetzt.