Die Gebührenverfügung wurde der A._____ AG zusammen mit einer Rechnung vom 20. März 2023 eröffnet. B. 1. Gegen die Gebührenverfügung vom 15. Dezember 2022 erhob die A._____ AG am 21. April 2023 Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat mit folgendem Antrag: Die Rechnung für die Behandlungsgebühr von CHF 30'765.00 vom 20. März 2023 sei aufzuheben. 2. Am 13. Dezember 2023 entschied der Regierungsrat: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. -3-