2. Mit Verfügung vom 15. Dezember 2022 erliess die Abteilung für Baubewilligungen des BVU die folgende Gebührenverfügung: Die Gebühr für die kantonale Beurteilung des Gesuchs setzt sich wie folgt zusammen: Behandlungsgebühr CHF 30'765.00 Beurteilung nach Umweltschutzrecht CHF 40'000.00 Rodungsbewilligung CHF 1'607.00 Total CHF 72'372.00 Zahlungsfrist: 30 Tage netto nach Rechtskraft dieser Gebührenverfügung.