Das so garantierte Vermögen muss den errechneten Fehlbetrag gemäss obiger Berechnung decken. Nachdem dem MIKA mit Blick auf die Voraussetzungen für die konkrete Berechnung und Sicherstellung des Mittelbedarfs ein erheblicher Ermessensspielraum zukommt, ist die entsprechende Amtsweisung nicht zu beanstanden (EE, Erw. II/4.1). -5-