II. 1. 1.1. Die Vorinstanz hat in ihrem Einspracheentscheid die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an nicht mehr Erwerbstätige (Art. 28 AIG) zutreffend dargelegt und ausgeführt, dass die Betroffenen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen müssen (Art. 28 lit. c AIG; Einspracheentscheid [