Die Beschwerdeführenden beantragen mit ihrer Beschwerde unter anderem, ihrer Mutter bzw. Schwiegermutter sei eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Da das Verwaltungsgericht keine Aufenthaltsbewilligungen erteilen oder verlängern kann, ist der Antrag so zu verstehen, dass das MIKA gegebenenfalls anzuweisen sei, der Mutter bzw. Schwiegermutter der Beschwerdeführenden eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen.