C. Am 23. Dezember 2024 (Postaufgabe) erhoben die Beschwerdeführenden gegen den Einspracheentscheid beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde und beantragten (act. 10 ff.): - Es sei den Entscheid vom 26. November 2024 vollumfänglich aufzuheben - Es sei meiner Mutter Aufenthaltsbewilligung im Kanton Aaragu zu erteilen Die Begründung ergibt sich, soweit erforderlich, aus den nachstehenden Erwägungen. -3-