1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer reduzierten Gerichtsgebühr von Fr. 600.00, sind vom Beschwerdeführer zu bezahlen. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: den Beschwerdeführer den Beschwerdegegner den Regierungsrat die Ortsbürgergemeinde Q._____ (Stadtrat) Mitteilung an: das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Generalsekretariat Subsidiäre Verfassungsbeschwerde