2.3 Soweit der Beschwerdeführer argumentiert, er sei als Stimmbürger und Teilnehmer der Ortsbürgergemeindeversammlung ein Organ der Ortsbürgergemeinde, kann dieser Auffassung nicht gefolgt werden. Organe der Ortsbürgergemeinde sind gemäss § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden vom 19. Dezember 1978 (Ortsbürgergemeindegesetz, -5-