Die Ortsbürgergemeinde, handelnd durch den Stadtrat, ersuchte mit Beschwerdeantwort vom 17. Februar 2025 um Prüfung der Parteieigenschaft B._____ im Beschwerdeverfahren sowie um Mitteilung, bis wann mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts zu rechnen sei. In materieller Hinsicht wurde implizit die Bestätigung des vorinstanzlichen Entscheids beantragt (act. 22 ff.). Mit Verfügung vom 25. Februar 2025 bezog der Instruktionsrichter des Verwaltungsgerichts B._____ als Partei bzw. als Beschwerdegegner in das Beschwerdeverfahren ein und stellte ihm die Beschwerde zur Beschwerdeantwort sowie die von den Vorinstanzen eingereichten Beschwerdeantworten zur Kenntnisnahme zu (act. 27 ff.).