C. 1. Am 21. Dezember 2024 erhob A._____, Bürger der Ortsbürgergemeinde, gegen den vorinstanzlichen Entscheid beim Verwaltungsgericht Beschwerde und stellte folgende Anträge (act. 10 ff.): 1. Der aufgeführte Regierungsratsbeschluss sei aufzuheben. 2. Die Beschwerde von B._____ sei abzuweisen. 2. Mit Beschwerdeantwort vom 13. Februar 2025 beantragte das Generalsekretariat des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) im Namen des Regierungsrats die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf überhaupt einzutreten sei (act. 20 f.).