Mit rechtskräftigem Entscheid vom 19. Februar 2024 hiess der Stadtrat das Gesuch um Aufnahme in das Bürgerrecht der Einwohnergemeinde gut. Bezüglich Aufnahme in das Bürgerrecht der Ortsbürgergemeinde stellte der Stadtrat fest, dass die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt seien. Er ersuchte die Finanzkommission der Ortsbürgergemeinde, B._____ zu einem Gespräch einzuladen und dem Stadtrat ihre Stellungnahme zu unterbreiten. Gleichzeitig stellte er der Ortsbürgergemeinde unter Vorbehalt der Zustimmung der Finanzkommission den Antrag auf dessen Aufnahme in das Bürgerrecht der Ortsbürgergemeinde.