Demzufolge sind etwa dann häufigere Informationen über die Höhe des Honorars bzw. Informationen in kürzeren Abständen geboten, wenn der Klient dem Anwalt Kostenvorschüsse bezahlt hat und sich abzeichnet, dass das Honorar die geleisteten Vorschüsse übersteigen wird. Denn eine in einer solchen Konstellation über längere Zeit unterbleibende Information über die Höhe des Honorars hätte regelmässig zur Folge, dass der Klient damit rechnet, dass die Abrechnung in der Höhe der Vorschüsse ausfallen wird, und er in der Folge in dieser Erwartung enttäuscht wird, ohne rechtzeitig (etwa mittels einer Anpassung oder gar eines Entzuges des Mandats) reagieren zu können. Angesichts des Umstands,