3. Die Kosten dieses Verfahren von Fr. 1'500.00 werden Rechtsanwalt lic. iur. A._____ auferlegt. 4. Es werden keine Parteikosten zugesprochen. B. 1. Dagegen erhob Rechtsanwalt lic. iur. A._____ mit Eingabe vom 19. Dezember 2024 Beschwerde beim Verwaltungsgericht und beantragte die Aufhebung des Entscheids vom 11. November 2024, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatskasse, sowie dessen Ersatz durch folgende Urteilsziffern: 1. Es wird festgestellt, dass Rechtsanwalt lic. iur. A._____ keine Berufsregeln verletzt hat.