Verordnung des EJPD über das ausländerrechtliche Zustimmungsverfahren, ZV-EJPD; SR 142.201.1]) vgl. Weisungen AIG, Ziff. 1.3.1, S. 24 f.). Zwar hat das Bundesgericht mit Urteil 2C_681/2023 vom 19. März 2025, Erw. 4, das Zustimmungsverfahren für verfassungswidrig erklärt, sofern dem SEM, wie vorliegend, die Behördenbeschwerde offensteht. Aufgrund von Art. 190 BV ist es dem Bundesgericht jedoch verwehrt, der besagten Bestimmung die Anwendung zu versagen.