Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens reichten die Beschwerdeführenden am 9. April 2025 einen neuen Arbeitsvertrag derselben Vertragsparteien ein (act. 49 ff.). Dieser vom 29. Januar 2025 datierende Vertrag sieht einen Jahresbruttolohn der Beschwerdeführerin 2 von Fr. 25'200.00 und den Beginn des Arbeitsverhältnisses per 1. März 2025 vor (act. 50 ff.). - 16 -