5. Am 3. Januar 2023 stellten die Beschwerdeführenden 1 und 2, neu vertreten durch Rechtsanwalt Marino Di Rocco, ein neues Gesuch um Familiennachzug für die Beschwerdeführerinnen 2 und 3 und um Bewilligung des prozeduralen Aufenthalts für die Beschwerdeführerin 2 (MI2-act. 521). Letzteres lehnte das MIKA am 14. Juli 2023 infolge fehlender Unterlagen ab (MI2-act. 627 ff.). Die Beschwerdeführerinnen 2 und 3 reisten am 18. Juli 2023 aus der Schweiz aus (MI2-act.