4. Am 12. April 2022 ersuchte die Beschwerdeführerin 2 aufgrund ihrer Risikoschwangerschaft um Verlängerung des bewilligungsfreien Aufenthalts (MI2-act. 493 ff.). Nach Abklärungen des Sachverhalts verlängerte das MIKA das Visum formlos bis zum 11. Juli 2022 (MI2-act. 515, 493). Am tt. Juni 2022 wurde die Tochter der Beschwerdeführenden 1 und 2, C._____, in Q._____ geboren (Beschwerdeführerin 3; MI2-act. 515). Die Beschwerdeführerin 2 hat die Schweiz eigenen Angaben zufolge am 11. Juli 2022 mit dem Auto verlassen (MI2-act. 531 ff.). Gemäss Einreisestempel im Pass ist sie am 12. Juli 2022 in Ungarn eingereist (MI2- act. 541).