Vielmehr bedarf das Projekt einer Überarbeitung durch die Bauherrschaft, zumal in Bezug auf die erforderlichen Anpassungen Spielräume bei deren Umsetzung bestehen und diese auch weitere Planänderungen auslösen könnten, gerade etwa im Falle der Vergrösserung des Grenzabstands des Haues E zur Parzelle Nr. bbb bei der Umgebungsgestaltung. Dementsprechend ist das vorliegende Bauvorhaben auch nicht mit Nebenbestimmungen (Auflagen oder Bedingungen) bewilligungsfähig.