Sie seien alle mindestens auf zwei Seiten offen, mithin nicht auf drei Seiten von Wohnraum umschlossen. Dasselbe gilt auch für die im vorliegenden Fall geplanten Balkone der 2. Obergeschosse der Häuser A–F. Aufgrund der streng kubischen Form der Gebäude erscheinen sie zwar optisch besser in die Gebäudehülle integriert und vermitteln etwas weniger den Eindruck von auskragenden oder "angehängten" Balkonen. Doch auch sie sind nicht in die isolierte Gebäudehülle integriert und durch ihre Anordnung an den Ge- - 17 -