hhh, iii und jjj angrenze. Die geplante Erschliessung der sich im Miteigentum der Bauherrschaft befindlichen Parzelle Nr. aaa erfolge über denjenigen Grundstücksteil, welcher nicht der Sondernutzungsplanpflicht unterstellt sei und direkt an die U-Strasse angrenze. Auf diese Weise sei die Erschliessung des gesamten Bauschildes auch ohne vorgängige Erschliessungsplanung gewährleistet.