Für die Bauparzelle Nr. aaa besteht weder ein Gestaltungs- noch ein Erschliessungsplan. Das streitgegenständliche Bauvorhaben umfasst den Neubau von sechs Mehrfamilienhäusern (Häuser A–F), die oberirdisch je drei Vollgeschosse (EG; 1.+ 2. OG) und ein Attikageschoss aufweisen. Vom anschliessenden gewachsenen Terrain bis zum obersten Punkt der -5-