Um eine gute Gesamtwirkung zu erzielen, werden in dieser Zone an die Gestaltung der Bauten und Freiräume besonders hohe Anforderungen gestellt. Neubauten sind so zu platzieren und zu gestalten, dass sie mit den bestehenden Gebäuden harmonieren und die historische Entwicklung des Dorfkerns ablesbar bleibt. Dies gilt insbesondere entlang der wichtigsten Strassenräume (Kantonsstrassen und G-Strasse) sowie im Umfeld geschützter Bauten (§ 8 Abs. 2 BNO). In masslicher Hinsicht gelten nach § 5 Abs. 1 BNO eine Ausnützungsziffer von 0,7 (mit einem maximalen Anteil Wohnen von 0,6), eine maximale Gebäudehöhe von 10 m sowie Grenzabstände von 5 m (kleiner) und 8 m (grosser).