5. Am 16. April 2025 reichten die Beschwerdegegnerinnen eine kurze Duplik ein, während sich das BVU, Rechtsabteilung, und der Gemeinderat Q._____ kein weiteres Mal vernehmen liessen. D. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 1. Dezember 2025 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: