Zum integrierenden Bestandteil der Baubewilligung wurde namentlich die Zustimmung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, vom 3. April 2023 mit der darin enthaltenen Nutzungsbewilligung Nr. 221'269 und der fischereirechtlichen Bewilligung Nr. 2022.00181 erklärt. B. Auf Beschwerde der A._____ AG gegen die gemeinderätliche Baubewilligung entschied der Regierungsrat an der Sitzung vom 20. November 2024 (RRB Nr. 2024-001437): 1. Die Beschwerde der A._____ AG wird abgewiesen.