A. Am 26. Februar 2024 erteilte der Gemeinderat Q._____ dem Konsortium R-Strasse Q._____, c/o E._____ AG, R._____, die Baubewilligung für den Abbruch der bestehenden Gebäude Nrn. mmm, nnn und ooo und eine Arealüberbauung aus sechs Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf der Parzelle Nr. aaa Q._____. Gleichzeitig wurden die unter anderem von der A._____ AG, S._____, gegen das Bauvorhaben erhobenen Einwendungen mit Ausnahme einer Auflage betreffend Baugrubensicherung und Fassadengestaltung des Gebäudes Nr. ppp (auf der Nachbarparzelle Nr. ccc) abgewiesen, soweit der Gemeinderat darauf eintrat.