2. Es sei eine öffentliche Verhandlung durchzuführen und es sei der Beschwerdeführer persönlich zu befragen (Art. 6 Ziff. 1 EMRK). 2. Das Verwaltungsgericht hat den vorliegenden Teil-/Zwischenentscheid auf dem Zirkularweg gefällt (§ 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: