2. Das Gesuch um Durchführung einer öffentlichen Verhandlung wird abgewiesen. 3. Auf die Beschwerde vom 18. Dezember 2024 wird nicht eingetreten, soweit sie nicht gegenstandslos geworden ist. 4. Auf die Beschwerde vom 28. Januar 2025 wird nicht eingetreten. 5. Dem Beschwerdeführer wird für das Verfahren vor Verwaltungsgericht teilweise die unentgeltliche Rechtspflege gewährt, soweit sich seine Begehren nicht als aussichtslos erweisen, und lic. iur. Patrick Wagner, Rechtsanwalt, Basel, in diesem Umfang zu seinem unentgeltlichen Rechtsvertreter bestellt.