2.3. Aus den vom Beschwerdeführer eingereichten Belegen geht hervor, dass er materielle Hilfe seiner Wohngemeinde bezieht (Eingabe des Beschwerdeführers vom 15. Januar 2025 sowie Beilage 9 zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 28. Januar 2025). Somit kann er ohne Weiteres als be- - 17 -