Urteil des Bundesgerichts 6B_1335/2020 vom 28. Juni 2021, Erw. 5.2.2). Diesbezüglich braucht daher der Entscheid des DVI betreffend Versetzung nicht abgewartet zu werden, weshalb die vorliegend noch bestehende Sistierung des Verfahrens aufgehoben werden kann. Die Beschwerde kann in dieser Hinsicht als gegenstandslos von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.